Rechtliches

Hier noch ein paar rechtliche Hinweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die für das Vorderladerschießen von Bedeutung sind:

Vorderladerwaffen können, sofern sie einläufig und einschüssig sind, von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, frei erworben werden.

Für den Erwerb von mehrschüssigen Vorderladern, also insbesondere Revolvern, ist eine Waffenbesitzkarte notwendig.